von Renate Lück
„Nachbarn in Not“ muss manchmal wirklich bei größter Not helfen, zum Beispiel Simona B. Die 45-jährige hat zwei erwachsene Kinder und eine Tochter, die noch zur Schule geht. Die lebt bei einer Pflegefamilie, denn ihre Eltern sind geschieden und ihre Mutter muss deshalb arbeiten gehen. Doch das fällt ihr aus gesundheitlichen Gründen immer schwerer.
Sie leidet vor allem unter einer chronischen Lungenkrankheit, die sie sehr beeinträchtigt. Da sie keine Ausbildung hat, arbeitete sie meistens als Produktionshelferin. Bei der ersten Firma wurde ihr gekündigt, als keine Aufträge mehr hereinkamen. Die nächste Stelle bekam sie von einer Zeitarbeitsfirma, aber nur befristet.
Dann suchte sie wieder eine Stelle, musste aber nach wenigen Wochen aufhören, weil sie die Arbeit körperlich nicht schaffte. Da sie dort einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hatte, wurde ihr vom Arbeitsamt das Arbeitslosengeld gesperrt. Das ist bis zu zwölf Wochen möglich. Sie hatte wohl den Inhalt des Vertrages nicht verstanden, denn der Arbeitgeber umgeht damit den Kündigungsschutz.
Nun kam Simona B. finanziell in Schwierigkeiten. Sie hatte mit ihrem Stromanbieter eine Ratenzahlung vereinbart, die sie nicht mehr einhalten konnte. „Sie ist zur Zeit so krank, dass sie nicht mehr arbeiten kann und eigentlich zur Reha müsste“, schreibt die Sozialarbeiterin, die sie betreut.
Simona B. bekommt Bürgergeld, kann aber die Freibeträge nicht nutzen, da sie keine Arbeit hat. Selbst das Fahrgeld kann sie nicht bezahlen, um ihre Tochter zu besuchen, nicht einmal zum Geburtstag. Die Sozialarbeiterin konnte inzwischen die Forderung des Stromanbieters etwas herunterhandeln und bittet die Hilfsorganisation nun, den Restbetrag zu übernehmen.