von Renate Lück
Der Ehemann und Vater, der gut verdiente, machte sich vor einem Jahr auf ins Ausland und kümmert sich nicht mehr um seine Familie. Janine T. versucht nun, mit einem Minijob sich und ihre beiden Kinder durchzubringen. Aber selbst mit ergänzendem Bürgergeld ist das mühsam.
Um doch noch Unterhalt von ihrem Mann zu bekommen, hat Janine T. einen Anwalt beauftragt. Doch das dauert. Inzwischen muss sie für die Älteste Schulgeld bezahlen, die die letzte Klasse zur Mittleren Reife in einer Waldorfschule besucht. Angesichts der prekären Familiensituation ist ihr das schon ermäßigt worden. Doch bis zum Sommer ist es eben noch fällig.
Das zweite Kinde sang im Chor. Aber die Kosten für die Stimmbildung kann Janine T. auch nicht mehr bezahlen. Dabei befürwortet das Jugendamt den Chorbesuch sehr, denn die Kleine leidet arg unter der Trennung der Eltern. Doch diese Extraausgaben gebe das Bürgergeld nicht her, so die Sozialarbeiterin.
Janine T. such nach einer beruflichen Möglichkeit, mehr zu verdienen, um ihrer Tochter den Chor, in dem sie sich wohlgefühlt hatte, wieder zu ermöglichen. Auch die Zusatzkosten, die ihre schwere Zöliakie immer wieder verursacht, müssen bezahlt werden. Bis es so weit ist – wenigstens bis zum Schuljahresende – bittet sie um Unterstützung, damit die Große ihren Schulabschluss erreicht und die Jüngere wieder etwas Ablenkung von ihrem Kummer bekommt.