Von Renate Lück
Franz M. hat viel im Ausland gearbeitet und deshalb in Deutschland eine Minirente. Mit der Grundsicherung kann er sich nur eine kleine Wohnung leisten, aber keine Extras. Der 76-Jährige lebt seit der Scheidung in einer Einzimmer-Kellerwohnung mit einem Zwei-Platten-Herd in der Küche und einem
kleinen Badezimmer. Die Toilette ist außerhalb der Wohnung im Gang. Platz für eine Waschmaschine hat er nicht. Deshalb gibt er die Wäsche einer Bekannten, die er im Gegenzug bei schriftlichen Angelegenheiten und dem Organisieren von Arztterminen unterstützt. Denn medizinische Themen sind
sein Hobby. Die Oberbekleidung muss er in die Reinigung bringen, was sein Budget ziemlich schmälert. Deshalb hat er nun ein Problem: der Kühlschrank ist kaputt. Es war ein gebrauchter, der aber nach kurzer Zeit den Geist aufgab. Der Mensch, der ihm den geschenkt hatte, wollte ihn loswerden, weil’s ein Energiefresser war. Ohne Kühlschrank stellte Franz M. alle Lebensmittel, die gekühlt werden müssen,
auf den Heizkörper in der Toilette als kühlsten Raum. Auch Eier. Die müssen jedoch nicht so richtig gekühlt worden sein, denn davon erlitt er einige Male eine Salmonellenvergiftung, die zur chronischen
Gastritis führte.
Damit er nun einen Kühlschrank kaufen kann, bevor die Temperaturen wieder steigen, stellte die
Sozialarbeiterin, die seine Grundsicherung bearbeitet, einen Antrag an „Nachbarn in Not“ mit der Bitte um einen Zuschuss. Franz M. hatte sich nach einem günstigen Modell erkundigt. Das ist im Moment vergriffen, wird aber wieder geliefert. Da er im Keller wohnt, muss es geliefert werden, was wieder ein
paar Euro teurer ist. Aber er will ja gesund bleiben und ist trotz der Arthrose im Fuß oft zu Fuß unterwegs.