von Renate Lück
Was 2 Euro ausmachen, wenn ein Mensch trotz sehr kleiner Rente damit über dem Anspruch auf Grundsicherung liegt.
Friedrich A. ist ledig und hat zeitlebens im Niedriglohnbereich gearbeitet. Nun ist er über 80 Jahre alt und leidet unter Rückenschmerzen und Asthma. Für die Therapien muss er Zuzahlungen leisten, die ihn nochmals bedrücken. Denn die Krankenkasse berechnet ein Prozent seiner Bruttorente dafür.
Wäre er in der Grundsicherung, würde er ungefähr die Hälfte bezahlen, hat die Sozialarbeiterin ausgerechnet. Da er außerdem Rundfunkgebühren berappen muss, hat er weniger als die Grundsicherung zur Verfügung. Deshalb bat die ihn betreuende Sozialarbeiterin „Nachbarn in Not“, Friedrich A. bei der anstehenden Zuzahlung zu unterstützen.